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Beerdigungskosten und Bestattungskosten-Rechner

Der Verlust eines geliebten Menschen ist niemals einfach. In solchen Zeiten können die Sorgen um die Beerdigungskosten die ohnehin schon schwierige Situation zusätzlich erschweren und zu einer erheblichen emotionalen und finanziellen Belastung für die Hinterbliebenen führen.

Wir möchten Ihnen in dieser schweren Zeit helfen und bieten Ihnen einen Bestattungskosten-Rechner an, der Ihnen einen ersten Überblick über die ungefähren Beerdigungskosten vermittelt. Auch informieren wir Sie über die Möglichkeiten, die anfallenden Kosten für eine Beerdigung zu senken oder Hilfe vom Staat zu erhalten, und stehen Ihnen jederzeit beratend zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass die ermittelten Kosten ungefähre Werte darstellen und wir keine Haftung für etwaige Fehler der Software übernehmen. Gerne können wir die Kosten in einem persönlichen Gespräch genauer und verbindlicher bestimmen.

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Was kostet eine Beerdigung/Bestattung?


Die Frage nach den Beerdigungskosten bzw. Bestattungskosten lässt sich nicht pauschal beantworten, da Beerdigungen in der Regel sehr individuell gestaltet werden und die Preise deshalb mitunter stark variieren.

Die Bestattungskosten setzen sich grundsätzlich aus den folgenden Bausteinen zusammen:

  • Bestattungsleistungen/Leistungen des Bestatters: Hierzu zählen beispielsweise die Überführung eines Verstorbenen, die hygienische Grundversorgung der verstorbenen Person (eventuell zusätzlich Thanatopraxie) und die allgemeine Bestattungshilfe und Beratung. Aber auch die Kosten von Särgen und Urnen sowie die gewählte Bestattungsart spielen eine Rolle für die Kostenermittlung.
  • Kommunale und kirchliche Gebühren: Je nachdem, ob Sie sich für die Beisetzung auf einem Friedhof oder beispielsweise in einem entscheiden, kommen unterschiedlich hohe Kosten auf Sie zu. Auch für die Ausstellung der Sterbeurkunde oder der Todesbescheinigung fallen Gebühren an.
  • Auslagen für andere Dienstleister: Je nach Beerdigungsart kommen oftmals Kosten für den Blumenschmuck, die Trauermusik und einen Trauerredner zu den allgemeinen Bestattungskosten hinzu. Auch die Kaffeetafel und der zählen zu diesen Auslagen.

 

Wer muss die Bestattungskosten zahlen bzw. wer ist bestattungspflichtig?


Viele Angehörige fragen sich bei einem Todesfall, ob es gesetzliche Vorschriften darüber gibt, wer die Kosten einer Beerdigung zu tragen hat und welche Person bestattungspflichtig ist. Die Bestattungspflicht ist in den jeweiligen Gesetzen des Bundeslandes geregelt. In NRW ist es § 8 Bestattungspflicht: „(1) Zur Bestattung verpflichtet sind in der nachstehenden Rangfolge Ehegatten, Lebenspartner, volljährige Kinder, Eltern, volljährige Geschwister, Großeltern und volljährige Enkelkinder (Hinterbliebene)…“

Die Kostentragungspflicht besagt, dass die nächsten Angehörigen eines Verstorbenen in der Bestattungspflicht sind. Die Beerdigungskosten müssen diese in der Regel aber nur dann tragen, wenn sie auch die Erben des Nachlasses des Verstorbenen sind. Da die Erben jedoch meist erst nach der Beerdigung über ihr Erbe informiert werden, kann es dazu kommen, dass die Angehörigen die Bestattungskosten vorstrecken, die tatsächlichen Erben diese jedoch nach Erbantritt übernehmen müssen. „Der Erbe trägt die Kosten der Beerdigung des Erblassers (§ 1968 BGB).

Steuerliche Absetzbarkeit von Bestattungskosten


Sollten Sie vor der finanziellen Herausforderung stehen, die Bestattungskosten eines verstorbenen Angehörigen zu übernehmen, der Nachlass hierfür jedoch nicht hoch genug ist, können Sie auf staatliche Hilfen zurückgreifen. So besteht die Möglichkeit, die Bestattungskosten in Ihrer Steuer als außergewöhnliche Belastung geltend zu machen. Da wir keine steuerrechtliche Beratung durchführen dürfen, wenden Sie sich diesbezüglich bitte an Ihren Steuerberater.

Bestattungskosten: Übernahme durch das Sozialamt

Im Falle, dass Sie die Bestattungskosten eines verstorbenen Angehörigen nicht finanziell tragen können oder es keine Erben gibt, kann das Sozialamt mit der Deckung der Beerdigungskosten beauftragt werden. Die Kosten der Bestattung trägt in diesem Fall das zuständige Sozialamt. Hierbei gilt zu beachten, dass das Sozialamt grundsätzlich nur Bestattungskosten einer „einfacheren Beerdigung“ übernimmt – selbstverständlich ist damit trotzdem eine würdevolle Bestattung gemeint.

Stellen Sie hierfür einen Antrag auf eine Kostenübernahme beim Sozialamt. Sie sollten vorab jedoch bedenken, dass die Beerdigungskosten nicht immer vollumfänglich abgedeckt werden, wenn es sich nicht um eine „einfache Beerdigung“ handelt. Auch müssen Sie Nachweise über Ihre finanzielle Lage erbringen, wenn Sie einen Antrag auf Bestattungskostenübernahme durch das Sozialamt einreichen.

Beratungstisch bei Bestattungen Plätschke in Düsseldorf


Bestattungskosten-Rechner von Bestattungen Plätschke

Um einen Überblick darüber zu erhalten, welche Bestattungskosten auf Sie zukommen können, können Sie unseren Bestattungskosten-Rechner nutzen. Dieser leitet Sie Schritt für Schritt durch die wichtigsten Fragen hinsichtlich der gewünschten Bestattungsart und weiteren Bestattungsleistungen und gibt Ihnen eine grobe Kostenübersicht

Sie können den Bestattungskosten-Rechner für einen eingetretenen Sterbefall, einen bevorstehenden Todesfall oder zur eigenen Bestattungsvorsorge nutzen. Gerne unterstützen wir Sie auch frühzeitig bei Bestattungsvorsorgemaßnahmen in einem individuellen Beratungsgespräch. Indem Sie sich selbst um die finanzielle Absicherung für Ihren Lebensabschied kümmern, können Sie vorsorglich eine große Last von den Schultern Ihrer Angehörigen nehmen.

Sollten Sie sich als Angehörige mit den Bestattungskosten auseinandersetzen müssen, stehen wir Ihnen zusätzlich zu unserem Bestattungskosten-Rechner selbstverständlich auch jederzeit persönlich zur Seite.

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